Immer wieder hat man Rechnungen in der Hand auf der nicht der Firmenname oder der Name des Inhabers steht………….. langer Rede kurzer Sinn :
Für den Vorsteuerabzug muss die Leistung unmittelbar zwischen den beiden genannten Parteien (siehe Rechnung) erbracht worden sein.
Begründungsbeispiel:
1) A (Autohändler) kauft Reifen bei B (Reifenhändler), A darf Vorsteuer ziehen.
2) A gibt die Rechnung und die Reifen an C (weil die Reifen nebst Auto für C waren) und erhält das Geld für die Reifen dort aus der Kasse zurück.
3) C kann hat nun eine Rechnung von B (Reifenhändler) mit Empfänger A (Autohändler), aber niemand könnte prüfen ob darauf bereits schon einmal die Vorsteuer geltend gemacht wurde, deswegen ist es nicht möglich evtl. noch einmal Vorsteuer auf diesselbe Rechnung geltend zu machen.
Lösung:
a) A muss eine Rechnung schreiben und C den Nettobetrag plus MwSt in Rechnung stellen, oder
b) B (Reifenhändler) muss die Rechnung direkt an C adressieren, die dann B bezahlen kann und sich brutto von C wieder geben lassen kann (Durchlaufender Posten bei B).
c) Auf den Vorsteuerabzug verzichten und die Rechnung als Betriebsausgabe verbuchen.